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Wir haben für Sie eine Vorauswahl an redaktionellen Inhalten zusammengestellt, die von Mediengesellschaften, Verlagen, Börsendiensten und Finanzblogs bereit gestellt werden. Hier können Sie sich einen schnellen Überblick über die Themen verschaffen, die im Augenblick von öffentlichen Interesse sind.
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Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und den Finanzmärkten
In diesem Bereich unserer Nachrichtensektion stellen wir Ihnen redaktionelle Inhalte führender Verlage zur Verfügung.

Aktuelle Nachrichten

Agampro(.)de & Aegonam(.)org: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. „Investorenallianz S106“, „Investorenallianz 3761“, „E11-Investorenallianz“, „Investorenallianz H12“, „Akademie der Investorenallianz“), die angeblich von Mitarbeitern von dem in Den Haag, Niederlande, ansässigen Unternehmen Aegon Asset Management („Aegon AM“) betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Apps „AGMX“ und „AGAMPro“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht keinerlei Zusammenhang mit einem Unternehmen der Aegon Gruppe oder mit dessen Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

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UTS-Trade: BaFin warnt vor den Websites uts-trade(.)icu und web-platforn(.)cfd

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites uts-trade(.)icu und web-platforn(.)cfd. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf den Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

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Patronus Consulting: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der Klarna

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, die angeblich von der Gesellschaft Patronus Consulting stammen. Das Unternehmen bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; es hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegt der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor. Konkret täuscht die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der „Klarna“ kaufen zu können.

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